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   VG Karlsruhe, 27.03.2003 - 6 K 3675/02   

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https://dejure.org/2003,21238
VG Karlsruhe, 27.03.2003 - 6 K 3675/02 (https://dejure.org/2003,21238)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2003 - 6 K 3675/02 (https://dejure.org/2003,21238)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2003 - 6 K 3675/02 (https://dejure.org/2003,21238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anschlussunterbringung von Folgeantragstellern - räumliche Beschränkung - besondere persönliche Situation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschlussunterbringung für Folgeantragsteller; hier Unverhältnismäßigkeit wegen Krankheit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 56 Abs. 3 S. 2
    D (A), Bosnier, Traumatisierte Flüchtlinge, Duldung, Wohnsitzauflage, Zuweisung, Posttraumatische Belastungsstörung, Therapie, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.03.2003 - 6 K 3675/02
    Die Auflage muss aufenthaltsrechtlich erheblichen Zwecken dienen und ihre Rechtfertigung im Sinn und Zweck des Ausländergesetzes sowie im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit finden (BVerwGE 64, 285).  Der Verfügung  vom 28.08.2002 kann entnommen werden, dass der Beklagte Ermessen ausgeübt und die öffentlichen Belange gegenüber den Belangen der Kläger abgewogen hat.
  • VG Freiburg, 29.06.2009 - 4 K 874/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Wohnsitzauflage

    Dieses Ermessen ist so auszuüben, dass die Auflage aufenthaltsrechtlich erheblichen Zwecken dient und ihre Rechtfertigung im Sinn und Zweck des Aufenthaltsgesetzes sowie im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findet ( so zu dem insoweit gleichlautenden § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2003 - 6 K 3675/02 -, mit Hinweis auf BVerwGE 64, 285 ).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert eine Abwägung der für die Anordnung der Wohnsitzauflage sprechenden öffentlichen Interessen (u. a. an einer gleichmäßigen Verteilung der mit der Unterbringung von Ausländern in den einzelnen Land- und Stadtkreisen verbundenen Lasten, vgl. hierzu VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2003, a.a. O.) mit den gegenläufigen Interessen des Ausländers.

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